Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Mercator-Gedenkmünze)

Münz5DMBek 1970

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist zur Erinnerung an den 375. Todestag des Geographen und Kartographen Gerhard Mercator, geboren am 5. März 1512, gestorben am 2. Dezember 1594, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-3 (3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-4 (4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern die Wertziffer 5 mit dem Buchstaben F, dem Münzzeichen der Staatlichen Münze Stuttgart. Die geteilte Jahreszahl 1969 ist unterhalb der gespreizten Fänge, beiderseits der Schwanzfedern, angebracht. Die Umschrift lautet: . BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . DEUTSCHE 5 MARK.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-5 (5) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Mercators und angedeutet die zum ersten Mal von ihm angewandte Kartenprojektion mit der Umschrift: 1512-1594 . GERHARD . MERCATOR.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-6 (6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: TERRAE DESCRIPTIO AD USUM NAVIGANTIUM. Am Ende der Umschrift ist ein Ornament eingeprägt.

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-7 (7) Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.

Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201970/(xxxx)#abs-8 (8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.