Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

LzPolBiG

Art 1 Rechtsform, Aufsicht

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LzPolBiG/1#abs-1 (1) Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Landeszentrale) ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium). Sie kann unter eigenem Namen im Rechtsverkehr handeln, verklagen und verklagt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LzPolBiG/1#abs-2 (2) Die Landeszentrale untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Staatsministeriums.

Art 2