Gesetze / LwAltschG · BGBl I 2004, 1383
Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen
14 Normen · ausgefertigt 25.06.2004 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögens- und Betriebsteile | 1 |
| § 7 — Ablöseregelung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Grundsätze
- § 1 Altschulden, Kreditnehmer
- Teil 2 · Änderung von Vertragsinhalten bei Rangrücktrittsvereinbarungen über landwirtschaftliche Altschulden
- § 2 Änderung der Bemessungsgrundlage für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden
- § 3 Erhöhung des Abführungssatzes
- § 4 Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögens- und Betriebsteile
- § 5 Überprüfung der Sanierungsabsicht
- § 6 Gesetzliche Änderung der Rangrücktrittsvereinbarungen
- Teil 3 · Vorzeitige Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden
- § 7 Ablöseregelung
- § 8 Antragsfristen, Antragsunterlagen
- § 9 Entscheidungen, Verordnungsermächtigung
- § 10 Vermögensauseinandersetzung
- Teil 4 · Schlussvorschriften
- § 11 Auskunftspflicht
- § 12 Formvorschriften, Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 13 Erstmalige Anwendung
- § 14 Übergangsregelungen
Änderungsverlauf
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.