Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersV§ 122 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 122 LuftPersV →
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- BSG, 13.08.2002 – B 2 U 29/01 RGesetzliche Unfallversicherung: Voraussetzungen des Versicherungsschutzes eines Vereinsmitglieds bei der Durchführung von Gastflügen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 122 LuftPersV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.