Gesetze / Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)
4. DV LuftBO§ 18 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.