Gesetze / Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung LohnUGAÜV 4 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 04.09.2020 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.