Gesetze / Logistiksystemfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung LogSystFachwBAProFV § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung Stand: 28.09.2023 Bund Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,2.„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,3.„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,4.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.