Gesetze / Landesrecht Bayern / Leistungslaufbahngesetz
LlbGArt. 54 Arten der dienstlichen Beurteilung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LlbG/54#abs-1 (1) Dienstliche Beurteilungen sind die Einschätzung während der Probezeit, die Probezeitbeurteilung, die periodische Beurteilung, die Zwischenbeurteilung und die Anlassbeurteilung. Die obersten Dienstbehörden können durch Verwaltungsvorschrift weitere dienstliche Beurteilungen zulassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LlbG/54#abs-2 (2) Keine dienstlichen Beurteilungen sind die Zwischen- und Abschlusszeugnisse der Beamten und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art. 54 LlbG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG München, 27.02.2024 – M 5 E 23.4709Zitiert von 4
- VG Ansbach, 30.10.2023 – AN 1 K 22.02005
- VGH Bayern, 26.04.2021 – 3 CE 20.3137Konkurrentenschutz: Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer Regelbeurteilung bei der Auswahlentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.