Gesetze / Landesrecht Bayern / Leistungslaufbahngesetz

LlbG

Art 54 Arten der dienstlichen Beurteilung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LlbG/54#abs-1 (1) Dienstliche Beurteilungen sind die Einschätzung während der Probezeit, die Probezeitbeurteilung, die periodische Beurteilung, die Zwischenbeurteilung und die Anlassbeurteilung. Die obersten Dienstbehörden können durch Verwaltungsvorschrift weitere dienstliche Beurteilungen zulassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LlbG/54#abs-2 (2) Keine dienstlichen Beurteilungen sind die Zwischen- und Abschlusszeugnisse der Beamten und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.

Art 53 Art 55