Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin LeasFachwirtPrV § 12 Inkrafttreten Stand: 25.12.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.