Gesetze / Landesrecht Bayern / Landesstraf- und Verordnungsgesetz
LStVGArt 1 Einteilung der Tatbestände
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LStVG/1#abs-1 (1) Die im Landesrecht mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedrohten Handlungen sind Straftaten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LStVG/1#abs-2 (2) Die im Landesrecht mit Geldbuße bedrohten Handlungen sind Ordnungswidrigkeiten.