Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LandesplanungsgesetzDVO
LPlG DVO§ 20 Sitzverteilung der stimmberechtigten Mitglieder
Stand: 26.08.2026
Die Anzahl und die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder des Braunkohlenausschusses ergibt sich aus den §§ 20 und 21 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.