Gesetze / Landesrecht Bayern / Landkreisordnung
LKrOArt 96 Rechtsaufsichtsbehörden
Stand: 25.08.2026
Die Rechtsaufsicht über die Landkreise obliegt der Regierung. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist obere Rechtsaufsichtsbehörde der Landkreise.