Gesetze / Landesrecht Bayern / Landkreisordnung
LKrOArt 74 Rechtsformen
Stand: 25.08.2026
Der Landkreis kann Unternehmen außerhalb seiner allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
1. als Eigenbetrieb,
2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
3. in den Rechtsformen des Privatrechts.