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LKrO

Art 33 Vorsitz im Kreistag; Vollzug der Beschlüsse

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Landrätin oder der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuß und in den weiteren Ausschüssen. Sie vollziehen die gefaßten Beschlüsse. Ist die Landrätin oder der Landrat verhindert oder persönlich beteiligt, so handelt ihr Vertreter. Ist dieser bereits Mitglied des jeweiligen Ausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Vertretung den Sitz im Ausschuss ein.

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