Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesjustizvollzugsvergütungsverordnung
LJVollzVergVO§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung der Vergütung für die im Justizvollzug beschäftigten Strafgefangenen, Untersuchungsgefangenen und in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten.