Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesimmissionsschutzgesetz
LImschG§ 27 (Inkrafttreten)
Stand: 01.08.2026
Für § 27 LImschG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.