Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshundegesetz
LHundG NRW§ 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/22#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. S. 518b) außer Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/22#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 tritt der § 4 für Hunde der Rassen Alano und American Bulldog sowie deren Kreuzungen untereinander und mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sechs Monate nach dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Justizminister
Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz