Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshaushaltsordnung
LHO§ 120 (Inkrafttreten)
Stand: 01.08.2026
Für § 120 LHO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.