Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesgleichstellungsgesetz
LGG§ 8 Auswahlverfahren
Stand: 30.07.2026
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind alle Bewerberinnen oder mindestens ebensoviele Frauen wie Männer zum Vorstellungsgespräch zu laden, sofern sie die für die Stelle erforderliche Qualifikation besitzen.