Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
2. LADV-Saar§ 11 Anwendungszeitpunkt
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften der §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland, § 2 Abs. 2 jedoch mit Wirkung vom 1. Juni 1961 ab anzuwenden.