Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 62 Evangelische Religion
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/62#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Bibelwissenschaften
a)
wissenschaftliche Exegese des Alten und Neuen Testaments,
b)
Geschichte, Literatur und Religion Israels,
c)
Entstehung biblischer Schriften, die Bibel als Kanon, Bibelkunde,
d)
Geschichte, Literatur und Religion des frühen Christentums,
e)
ein ausgewählter Schwerpunkt des Neuen Testaments,
f)
hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte,
2. Kirchengeschichte
a)
Epochen der Kirchengeschichte und Geschichte des Christentums einschließlich Theologie- und Dogmengeschichte,
b)
Reformationsgeschichte, neuzeitliche Kirchengeschichte und Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts,
3. Systematische Theologie
a)
zentrale Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte der Neuzeit,
b)
theologische Gegenwartsfragen,
c)
Geschichte und Grundprobleme der Ethik, Konzeptionen und Handlungsfelder,
d)
ausgewählte gegenwärtige Fragestellungen der Ethik,
4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen
a)
Konfessionskunde einschließlich Ökumenische Bewegung,
b)
Geschichte und Gegenwart der Weltreligionen, interreligiöser Dialog,
c)
Judentum und Islam,
d)
weltanschauliche oder religiöse Strömungen der Gegenwart sowie Konzepte der Religionskritik und
5. Religionspädagogik und Fachdidaktik
a)
Handlungsfelder und fachdidaktische Ansätze der Religionspädagogik,
b)
Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts, rechtlicher Rahmen,
c)
religiöse Entwicklung und Sozialisation,
d)
Praxis des Religionsunterrichts; ausgewählte religionspädagogische, fachdidaktische und methodische Fragestellungen; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/62#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Bibelwissenschaften: Kenntnis der Geschichte, Literatur und Religion Israels und des frühen Christentums; Grundkenntnisse der Exegese zentraler Schriften des Alten und Neuen Testaments; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Theologie des Alten und Neuen Testaments; Anwendung von ausgewählten Methoden und hermeneutischen Ansätzen der Auslegung biblischer Texte,
2. Kirchengeschichte: Grundkenntnisse der Epochen der Kirchengeschichte und der Geschichte des Christentums einschließlich wichtiger Ereignisse der Theologie- und Dogmengeschichte; vertiefte Kenntnis der Reformationsgeschichte, der neuzeitlichen Kirchengeschichte und der Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts,
3. Systematische Theologie: Grundkenntnisse der Dogmatik, Theologiegeschichte und religiöser Gegenwartsfragen; reflektierte Darstellung von Grundproblemen und Handlungsfeldern der Ethik,
4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen: Grundkenntnisse der christlichen Konfessionen und der ökumenischen Bewegung, Überblick über die Weltreligionen und vertiefte Kenntnis zu Judentum und Islam, Grundkenntnisse zum interreligiösen Dialog und
5. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Kenntnis und Bewertung von Konzeptionen der Religionspädagogik; Umgang mit ausgewählten Fragen religiöser Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter; Aufbereitung von Grundfragen und Begründungsargumentationen des Religionsunterrichts; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/62#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik.