Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 57 Kunst
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/57#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Kunstpraxis
a)
Grundformen des künstlerischen Gestaltens, raumbezogene Installationen,
b)
Bilder unterschiedlicher Medialität in ästhetisch-künstlerischer Form,
c)
spielerisch-experimentelle Verfahren im Umgang mit Materialien und Medien,
d)
eigene künstlerische Positionen,
e)
künstlerischer Umgang mit digitalen Medien,
f)
Nachweis kunstpraktischer Kompetenzen mit Verteidigung des eigenen künstlerischen Konzepts,
2. Kunstgeschichte und Kunsttheorie
a)
grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen in der Geschichte der Kunst,
b)
künstlerische Strategien der Ersten und Zweiten Moderne und der Gegenwartskunst,
c)
Umbrüche, Funktions- und Paradigmenwechsel in der Kunst,
d)
Entwicklung und Funktion visueller Medien und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten,
e)
grundlegende rezeptionsästhetische Methoden, Werkanalyse- und Interpretationsverfahren sowie
3. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden und Medien des Kunstunterrichts und deren Kritik,
b)
Entwicklung der Kinder- und Jugendkultur sowie ihrer besonderen Ästhetik,
c)
altersgemäße Methoden der Werkanalyse und -interpretation,
d)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,
e)
Ergebnisse im Kunstunterricht, Evaluation kunstpädagogischer Prozesse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/57#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Kunstgeschichte und Kunsttheorie: Kenntnis der epochengeschichtlichen Grundlagen und Inhalte des Faches; Reflexionen zu künstlerischen Strategien der Ersten und Zweiten Moderne; Anwendung von Methoden und Inhalten der Rezeptions- und Bildwissenschaft; Beschreibung von Wirkungsmöglichkeiten audio-visueller und bildkünstlerischer Medien; Einordnung von Künstlerinnen, Künstlern, Theorien und Kunstwerken im Zusammenhang mit grundlegenden Paradigmenwechseln in Kunstgeschichte und Kunsttheorie sowie
2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Kunstunterrichts in der Oberschule auf der Grundlage aktueller kunstpädagogischer Konzepte und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/57#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2.