Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 55 Geschichte
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/55#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Geschichte der Vormoderne
a)
Antike,
b)
Mittelalter,
c)
Frühe Neuzeit,
2. Geschichte der Moderne
a)
Neuere Geschichte,
b)
Neueste Geschichte und Zeitgeschichte sowie
3. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle und Konzepte der Geschichtsdidaktik,
b)
Geschichte historischen Lernens,
c)
Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des Geschichtsunterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/55#abs-2 (2) Zusätzlich sind Kenntnisse in Latein nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/55#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:
1. Anwendung von Methoden und Hilfsmitteln der Geschichtswissenschaft,
2. Beurteilung grundlegender Werke der Geschichtsschreibung,
3. Kenntnis epochenspezifischer und epochenübergreifender systematischer Zusammenhänge der Geschichte der Vormoderne und der Moderne,
4. Kenntnis ausgewählter Inhalte epochenspezifischer Zusammenhänge wie der Geschichte der Antike, des Mittelalters, der Frühen Neuzeit, der Neueren und Neuesten Geschichte sowie aus regional und systematisch angelegten Lehrgebieten und
5. Fachdidaktik: Kenntnis geschichtsdidaktischer Zentralkategorien und curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung historischer Sachverhalte für Lehr- und Lernprozesse; Dimensionen der Geschichtskultur; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Geschichtsunterrichts in der Oberschule, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/55#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf je eine Epoche aus den Bereichen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2.