Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 30 Englisch

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/30#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Sprachpraxis

a)

Sprachproduktion und Sprachrezeption,

b)

soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz,

c)

Sprachmittlung einschließlich Übersetzung,

2. Sprachwissenschaft

a)

grundlegende Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung,

b)

soziale, pragmatische, mediale und politische Aspekte der heutigen Varietäten des Englischen,

c)

ausgewählte Aspekte der englischen Sprachgeschichte,

3. Literaturwissenschaft

a)

grundlegende Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft,

b)

theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation,

c)

ausgewählte Aspekte der Entwicklung der englischsprachigen Literaturen vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart,

d)

digitale Medien und Literatur,

4. Kulturwissenschaft

a)

grundlegende Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft,

b)

grundlegende Theorien des Fremdverstehens,

c)

länderspezifisches Orientierungswissen zu englischsprachigen Kulturräumen und ihrer historischen Entwicklung, insbesondere zu den Britischen Inseln sowie den USA und

5. Fachdidaktik

a)

Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs,

b)

Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,

c)

Grundlagen des sprachlichen und interkulturellen Lernens in der Grundschule,

d)

Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Mediendidaktik für den Englischunterricht in der Grundschule.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/30#abs-2 (2) Zusätzlich sind ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum im Gesamtumfang von zwei Monaten nachzuweisen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/30#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von englischsprachigen Texten,

2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der englischen Sprache, Probleme des modernen Englisch als Weltsprache, Interpretation englischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Englischen,

3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der englischsprachigen Literaturen, insbesondere der englischen und nordamerikanischen sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation englischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang,

4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse der englischsprachigen Kulturräume, insbesondere der Britischen Inseln und der USA; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien sowie

5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Englischunterricht in der Grundschule; Kenntnis des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Referenzrahmen), der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Englischunterrichts in der Grundschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/30#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet in englischer Sprache statt.

§ 29 § 31