Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 349a Mindestbetrag für Rückforderungen
Stand: 10.06.2019
Ausgleichsleistungen werden nicht zurückgefordert, solange der auf den jeweiligen Rückzahlungspflichtigen entfallende Rückforderungsbetrag 50 Euro unterschreitet.