Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAG§ 297 Erfüllung des Anspruchs
Stand: 10.06.2019
Die Reihenfolge der Erfüllung der Ansprüche bestimmt sich unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach der Dringlichkeit.
Gesetze / Lastenausgleichsgesetz
LAGStand: 10.06.2019
Die Reihenfolge der Erfüllung der Ansprüche bestimmt sich unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach der Dringlichkeit.