Gesetze / Landesrecht Bayern / LABV · GVBl. S. 554, BayRS 34-3-I
Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern
7 Normen · Ausgangsfassung vom 29.07.2008 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Vertretung des Freistaates Bayern | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Landesanwaltschaft Bayern, Generallandesanwalt
- § 2 Ernennung der Landesanwälte, Dienstaufsicht, Amtstracht
- § 3 Vertretung des Freistaates Bayern
- § 4 Vertretung der Staatskasse
- § 5 Vertretung des öffentlichen Interesses
- § 6 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 296 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.