Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich

LAAbkErgAbkCHEG

Art 4

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAAbkErgAbkCHEG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAAbkErgAbkCHEG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 3 Satz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 3