Gesetze / Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
KunstSchAbkGArt 6
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KunstSchAbkG/6#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KunstSchAbkG/6#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.