Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Kupferstudiengruppe

KuStGrVorRV

Art 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KuStGrVorRV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KuStGrVorRV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Satzung der Internationalen Kupferstudiengruppe für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KuStGrVorRV/2#abs-3 (3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 1