Gesetze / Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
KonsÜbkGArt 4
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Kons%C3%9CbkG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Kons%C3%9CbkG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 77 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln VI und VIII für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.