Gesetze / Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970 KonjAusglRFrV 2 § 3 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.