Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Kommunalgliederungsgesetz
KommStaGebGArt 1
Stand: 25.08.2026
Die Gliederung des Staatsgebiets in Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Bezirke und gemeindefreie Gebiete bestimmt sich nach dem Rechtszustand am 30. Juni 2021. Spätere Änderungen auf der Grundlage des jeweiligen Rechts bleiben unberührt.