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Art 1 KommStaGebG (Bayern)

Bayerisches Kommunalgliederungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gliederung des Staatsgebiets in Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Bezirke und gemeindefreie Gebiete bestimmt sich nach dem Rechtszustand am 30. Juni 2021. Spätere Änderungen auf der Grundlage des jeweiligen Rechts bleiben unberührt.