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KommHV-Doppik§ 38 Aufgaben der Kasse
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KommHV-Doppik/38#abs-1 (1) Zu den Kassengeschäften gehören
1. die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen,
2. die Verwaltung der Kassenmittel,
3. die Verwahrung von Wertgegenständen,
4. die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KommHV-Doppik/38#abs-2 (2) Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung, die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit in anderen Vorschriften nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KommHV-Doppik/38#abs-3 (3) Der Kasse können weitere Aufgaben übertragen werden, soweit Vorschriften dieser Verordnung nicht entgegenstehen und die Erledigung der Aufgaben nach Abs. 1 und 2 nicht beeinträchtigt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KommHV-Doppik/38#abs-4 (4) Mit der Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und dem Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen sollen nur Beschäftigte der Kasse beauftragt werden, die nicht selbst Einzahlungen annehmen oder Auszahlungen leisten.