Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft kommunaler Arbeitgeber im Land Rheinland-Pfalz bei dem Bayerischen Versorgungsverband – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Vom 11. November/5. Dezember 1996
KomAGRhPfBayVVStVArt 3
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KomAGRhPfBayVVStV/3#abs-1 (1) In den Verwaltungsrat der Kasse sind Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter aus dem Land Rheinland-Pfalz entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder und Versicherten vom Bayerischen Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zu berufen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KomAGRhPfBayVVStV/3#abs-2 (2) Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz ist zu den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Kammerrats und der Ausschüsse einzuladen.