Gesetze / Kochausbildungsverordnung
KochAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2022
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans (Anlage 1) für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.