Gesetze / Klima-Bergverordnung
KlimaBergV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 KlimaBergV →
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- BAG, 15.06.2004 – 9 AZR 483/03Zitiert von 14
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