Gesetze / Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung
KlaCbMstrV§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Stand: 05.04.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KlaCbMstrV%202020/9#abs-1 (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Klavier- und Cembalobauer-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physikalische, fertigungstechnische und kommunikationstheoretische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KlaCbMstrV%202020/9#abs-2 (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen: