Gesetze / Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
KfzMechaAusbErprobV§ 3 Übergangsregelung
Stand: 12.03.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KfzMechaAusbErprobV/3#abs-1 (1) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KfzMechaAusbErprobV/3#abs-2 (2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.