Gesetze / Kraftfahrsachverständigengesetz
KfSachvG§ 19 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen kann das Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.