Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen
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Stand: 10.06.2019
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: