Gesetze / Kaffeesteuerverordnung
KaffeeStV(XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen)
Stand: 01.01.2021
Für (XXXX) §§ 38 bis 43 KaffeeStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.