Gesetze / Landesrecht Bayern / Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz
KWBGArt 35 Personalakten und Einsatz automatisierter Verfahren
Stand: 25.08.2026
Die Regelungen über Personalakten und den Einsatz automatisierter Verfahren nach Abschnitt 8 BayBG gelten entsprechend.