Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989§ 62
Stand: 10.06.2019
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.
Änderungsverlauf
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23.06.1997 Ausfertigung
§ 62 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I 1518)
BGBl. 1997 I S. 1518
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