Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989§ 62
Stand: 10.06.2019
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.