Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Kommunalunternehmen
KUV§ 28 Vermögensübergang bei Auflösung des Kommunalunternehmens
Stand: 25.08.2026
Das Vermögen eines aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.