nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 KUV (Bayern) — Vermögensübergang bei Auflösung des Kommunalunternehmens

Verordnung über Kommunalunternehmen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Vermögen eines aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.