Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Kommunalunternehmen
KUV§ 15 Wirtschaftsjahr
Stand: 25.08.2026
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Wenn die Art des Kommunalunternehmens es erfordert, kann die Unternehmenssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.