Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
KStoffTechAusbV§ 67 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-1 (1) In der Prüfung wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-2 (2) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-3 (3) Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben sowie den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-4 (4) Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage zum Report besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Die Anlage zum Report darf höchstens fünf Seiten umfassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-5 (5) Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die Anforderungen der Zusatzqualifikation nachgewiesen werden können.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-6 (6) Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-7 (7) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/67#abs-8 (8) Die Prüfung der Zusatzqualifikation „Additive Fertigung“ ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.