Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,
2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,
4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und
5.
Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/4#abs-5(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
3.
Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und
5.
Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/4#abs-6(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,
2.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe,
3.
Anwenden von Prüfverfahren und
4.
Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,
2.
Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
3.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/4#abs-8(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,
2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
3.
Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,
4.
Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
5.
Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
6.
Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie
7.
Anwenden von Prüfverfahren.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/KStoffTechAusbV/4#abs-9(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,
2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
3.
Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie